Sehr geehrter Gast!
Es liegt uns sehr daran, dass wir Sie als Gast mit den von uns angebotenen Leistungen zufriedenstellen und Sie eine schöne und erholsame Zeit verbringen.
Klare rechtliche Verhältnisse sind eine notwendige Voraussetzungen zur Vermeidung von
Missverständnissen. Wir bitten Sie daher, die Bedingungen aufmerksam zu lesen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bauwagen und / oder Kanus durch den Vermieter Thomas Hagemann.
1. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
der Kanus
2. Vertragsabschluss (Mietvertrag):
Sie können die verbindliche Buchung eines Kanus telefonisch oder schriftlich (auch per Mail oder Fax) vornehmen. Sie erhalten daraufhin einen von uns vorbereiteten Mietvertrag, den Sie uns bitte bestätigen, um Ihre Vorreservierung verbindlich zu buchen.
Bei kurzfristige Buchungen gilt der Vertrag auch als angenommen, wenn dies mündlich beiderseits bestätigt wird.
Die Anmeldung kann durch den Mieter für ein oder mehrere Personen erfolgen. Die Anzahl der Personen ist mitzuteilen. Minderjährige Personen sind von der Vermietung ausgeschlossen. Für Jugendliche ab 16 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten vor Ort ihr Einverständnis erklären.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem abgeschlossenen Mietvertrag. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen bestehen grundsätzlich keine Rückerstattungsansprüche.
3. Preise/Zahlungweise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung auf der Homepage kanu-kettwig.de veröffentlichten aktuellen Preise. Werden andere Preise veröffentlicht, verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Sofern andere Preisabsprachen mündlich vorab vereinbart wurden, finden sich diese im Mietvertrag wieder. Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 25% auf die aktuelle Kontoverbindung zu leisten und der Restbetrag ist bis zum Anreisetag zu überweisen oder bei der Anreise in bar zu entrichten. Verrechnungsschecks werden nicht angenommen. Es wird eine Kaution in Höhe von 50,-- € pro Kanu erhoben.
4. Mietdauer
Als Mietdauer gilt die im Mietvertrag festgelegte Zeit.
Das Mietverhältnis für Bauwagen beginnt am Anreisetag ab 15:00 Uhr und endet am Abreisetag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr. Wird die vereinbarte Mietdauer vom Mieter gekürzt, erfolgt keine Mietrückzahlung. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
5. Vertragsrücktritt
Tritt der Mieter vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag oder Teilen davon zurück, so kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen:
• bis 30 Tage vor Mietbeginn 10 %
• ab 29 bis 20 Tage vor Mietbeginn 25%
• ab 19 bis 10 Tage vor Mietbeginn 40%
• ab 9 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 50%
• bei Nichterscheinen am Anreisetag 100%
Der Vermieter kann aus Kulanzgründen einer einmaligen Verschiebung einer gebuchten Leistung in der laufenden Saison ohne Zusatzkosten gewähren. Ein Anspruch auf diese Kulanzregelung besteht nicht.
Nicht vorhersehbare höhere Gewalt, die die Vermietung erheblich beeinträchtigt, berechtigt beide Vertragspartner jederzeit zu einem Vertragsrücktritt. Schlechtwetter und Regen sind kein Rücktrittsgrund
6. Haftung des Mieters
Der Mietgegenstand ist nur zur persönlichen Nutzung zu verwenden. Verkauf und Weitervermietung ist nicht statthaft. Der Mietgegenstand ist vollzählig, sauber und intakt zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verluste, die während des Zeitraumes der Benutzung an den Mietgegenständen auch durch Einwirkung Dritter aufgetreten sind. Es ist voller Ersatz für Verlust oder Reparaturkosten zu leisten. Für Schäden an Sachwerten, der eigenen Person oder an Dritten, die durch den unsachgemäßen Umgang mit den Mietgegenständen entstehen (offenes Feuer, Wehrbefahrung, Nichtbeachten von gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Verkehrsregeln und der Binnenschifffahrtsordnung, Alkohol- und Drogengenuss etc.) haftet der Mieter.
Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter für die Dauer des Mietzeitraumes ein Pfand (50,-- €) zu fordern. Dieses kann in besonderen Fällen (Materialverluste, Beschädigungen sowie Verunreinigungen, die die nachträgliche Reinigung des Mietgegenstandes durch den Vermieter erforderlich machen) einbehalten werden.
7. Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters ist maximal auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine grob fahrlässige Handlung des Vermieters in technischer oder organisatorischer Hinsicht zurückzuführen ist.
8. Nutzereignung und Nutzungsbedingungen
Jeder Nutzer der Mietgegenstände ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, die ihm überlassenen Mietgegenstände sachgerecht zu nutzen und die durch die Nutzung entstehenden Risiken einzuschätzen. Dies betrifft insbesondere seine Schwimmfertigkeiten. Beim Führen von Wassersportgeräten sind die zur Verfügung gestellten Hilfs und Rettungsmittel anzulegen. Ein Verzicht erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters. Bei der Mitnahme von Kindern wird auf die besondere Aufsichtspflicht des Mieters hingewiesen. Der Mieter verpflichtet sich auch die Kanus nur bis zu zulässigen Höchstpersonenzahl und Höchstzuladung auszulasten und nicht bei Nebel, Dunkelheit, Sturm, Hochwasser, aufziehendem Gewitter bzw. während eines Gewitters oder Unwetters zu benutzen. Das Befahren von Wehranlagen wird vom Vermieter nicht gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, zu einem bestimmten Termin bereits gebuchte oder Bootstouren bei Gefährdung durch widrige Witterungsbedingungen oderabzusagen oder zu verschieben. Ebenso ist der Vermieter berechtigt, Mieter mit bestätigtem Mietvertrag, die er für nicht geeignet hält, die Mietgegenstände sachgerecht zu bedienen, vom Mietvertrag auszuschließen. Dies gilt besonders für unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehende Personen. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
Der Mieter verpflichtet sich, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten und sich gegenüber Umwelt, Tieren und Menschen verantwortlich zu verhalten.
9. Sonstiges
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseunfall-, Reiserücktrittskosten- und Reisehaftpflicht-versicherung zur eigenen Sicherheit.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma Kanu Kettwig in Heiligen-haus.